DAS BUCH DER KÖNIGREICHE

Universelles Fantasy Pen-and-Paper Rollenspiel Setting

Rechtsprechung: höheres und minderes Recht

Gerichtsbarkeit im Königreich Teros-Saral

Hier ist der Henker der Stadt Tar-Garvon mit Richtblock und Axt abgebildet.
Für das höhere Recht unabdingbar: Der Henker und Folterknecht Gorban aus DAS BUCH DER KÖNIGREICHE verrichtet in der Stadt Teros gewissenhaft seinen Dienst.

Die Rechtsprechung im Königreich Teros-Saral ist vergleichsweise komplex. In anderen weniger zivilisierten Ländern des Pen-and-Paper Settings sind die Gesetze und die Verfahren archaischer. Von Tatort und Schwere des Vergehens oder Streits ist abhängig, wo und von welcher Autorität Gericht abgehalten wird. Bannerherren sprechen in ihren Weilern, Dörfern und größeren Ortschaften minderes Recht: bei Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen, im Baurecht, bei Diebstahl, Verleumdung, Betrug, Körperverletzung und in weiteren weniger schweren Fällen. Für das höhere Recht betreffende Vergehen wie beispielsweise Hochverrat, Totschlag oder Mord werden alle Delinquenten von ihren Bannerherren an den jeweiligen Burggrafen der Grafschaft überstellt. Dieser setzt dann entweder Richter ein oder entscheidet selbst. Städter begeben sich dagegen nicht direkt in die Hände eines Bannerherren oder Burggrafen: Denn in Städten ahndet das Zünftehaus unter Leitung des Blutvogts, der aber wiederum dem Burggrafen und dem königlichen Sheriff Rechenschaft schuldig ist, sowohl Vergehen des minderen als auch des höheren Rechts. In der Hauptstadt Teros gibt es aufgrund der großen Bevölkerungszahl und der damit einhergehenden großen Anzahl an Streitfällen und Delikten deshalb sogar ein eigens erbautes Gerichtsgebäude. Es wird vom Zünftehaus unterhalten und beschäftigt Angestellte aus zumeist reichen, einflussreichen Bürgerfamilien und Adelshäusern.